Grundbuchauszug Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhält man bei den Grundbuchämtern. Der in einem Gutachten zugrundegelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 3 Monate sein.
Flurkarte
Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten.
Bauakte
In der Bauakte findet sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen.
Grundrisse
sind ein wichtiger Inhalt eines Gutachtens und ggf. beim Bauaktenarchiv erhältlich.
Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen
Der Wert ist von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen und deshalb unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.
Mietverträge
Ist das zu bewertende Objekt vermietet, werden die vollständigen
Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.
Anliegerbescheinigung
Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt und kosten zwischen 20 und 50 Euro.
Baulastenauskunft
Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von bei den Kreisverwaltungen ausgestellt. Negativauskünfte kosten meist 10 Euro, während Auszüge von vorhandenen Baulasten überwiegend 100 Euro je Eintrag kosten.
Altlastenauskunft
Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise. Eine Negativ-Auskunft kostet 10 Euro. Liegen Verdachtsmomente vor, bewegen sich die Kosten entsprechend dem Rechercheaufwand der Behörde und können zwischen 50 und 100 Euro liegen.
Auskunft aus der Denkmalliste
Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.
Teilungserklärung
Bei Eigentumswohnungen und Teileigentum (Gewerbe) ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung, sowie der Wirtschaftsplan
und die Protokolle der Eigentümerversammlungen
der letzten beiden Wirtschaftsjahre erforderlich.
Baugenehmigung
Insbesondere für Aussenbereichsgrundstücke nach § 35 BauGB, aber auch in vielen anderen Fällen ist die Vorlage der Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Ergänzungen unverzichtbar. Sie bestimmt den Eigentumsinhalt und damit die Werthaltigkeit des Grundstücks.
Bauplanungsrechtliche Auskunft
Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Auskunft wird meist kostenlos erteilt.
Bodenrichtwert
ist auf Onlineplattformen erhältlich und ist eine wichtige Kennzahl bei der Berechnung des Verkehrswertes.
Liegenschaftszins
kann beim Gutachterausschuss kostenlos eingesehen werden oder über den Erwerb des Grundstücksmarktberichtes der Gemeinde.
Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten u.ä werden die zugrundeliegende
Verträge
und
Nachträge
benötigt.
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